Zeitgeist und Datenschutzfalle. Vorsicht mit Messenger-Marketing!Messenger Marketing Artikel3

Ganz aktuell haben die Marktforscher von YouGov in einer Studie die zunehmende Akzeptanz von „WhatsApp im Kundenkontakt“ beleuchtet. Das ist per se kein Wunder, denn schätzungsweise nutzen mehr als 1,3 Milliarden Menschen weltweit diesen Messenger-Dienst. In Deutschland geht man von rund 37 Mio. Nutzern aus.

Die Studie zeigt auf, dass ein „individueller, direkter Kontakt für Kundenservice und Support oder Beratung“ deutlich erwünscht ist - während Newsletter und Gewinnspiele nur bei einem Drittel der Befragten Anklang finden. Immerhin rund 20 % der Bevölkerung halten Kommunikation mit Unternehmen über Messenger und Chats für längst überfällig.

Nun sind wir, ganz deutlich gesagt, keine Rechtsberater – aber eines wissen wir dennoch: Vorsicht ist angesagt. Denn bevor man allzu offensiv auf „Marketing per Messenger“ setzt, Service-Anfragen beantwortet oder Auskünfte zu Warenbestand oder ähnlichem „kommuniziert“, sei auf die Risiken in punkto Datenschutz zumindest hingewiesen. Dies sehen übrigens auch die Nutzer selbst. Die YouGov Studie dokumentiert die Befürchtung vieler User, es handle sich dabei nur um eine weitere Möglichkeit, Kundendaten zur kommerziellen Nutzung zu erhalten.

Der renommierte Fachverlag „markt intern“ hat durch seinen Justiziar, Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold, in der Ausgabe EWG 49/17 deutlich gemacht, dass „der Einsatz von WhatsApp zu gewerblichen Zwecken aus praktischen Gründen zwar verlockend sei... doch die rechtlichen Risiken seien groß! Denn datenschutzrechtlich kann der Gewerbetreibende die Verantwortung für seine Datenverarbeitung nicht abgeben. Die Kommunikation auf derartigen Social-Media-Kanälen sollte auf ein Minimum beschränkt werden, das in der Beantwortung von Anfragen besteht, ohne dass auf Details eingegangen wird. (z.B. Information über eingetroffene Ware, keine Produktnennung etc.). Die über solche Wege geführte Kommunikation sollte nicht in die eigene Datenverwaltung übernommen, sondern umgehend gelöscht werden.“

Auch die neue EU-Datenschutzverordnung EU-DSVGO, die im Mai 2018 in Kraft tritt, wird das Problem „verschärfen“. Im Verlag (markt-intern.de) erscheint dazu Anfang kommenden Jahres ein Datenschutz-Ratgeber zur DSGVO.