Aufsichtsrat/Beirat


BEGLEITEN.
MODERIEREN.

Aufsichtsrat ist nicht gleich Aufsichtsrat und Beirat ist nicht gleich Beirat. Immer mehr mittelständische Familienunternehmen erkennen, dass ein Beirat eine gute Möglichkeit ist, das Unternehmen durch gute und schlechte Zeiten zu begleiten.

Ein Beirat bereichert das Unternehmen durch Know-how, hilft bei der Steuerung der Ziele und kann auch für einen Interessenausgleich zwischen den Gesellschaftern sorgen. Die Aufgabenstellung des Gremiums lässt sich individuell gestalten und somit passgenau an den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens ausrichten.

Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Beirat in zwei Familienunternehmen habe ich das Wissen, um unterschiedlichen Interessen zwischen Gesellschaftern und Unternehmen sorgfältig auszubalancieren.

In guten Zeiten ist der Beirat ein wichtiger Ratgeber, ein souveräner Moderator und eventuell auch ein kontrollierendes Organ.

Wenn schwierige Zeiten angesagt sind, ist der Beirat ein Lotse und Navigationshelfer, ein Bindeglied zwischen den Beteiligten oder auch eine Kontrollinstanz.

Die Praxis zeigt: Unternehmen, die bereits einen Beirat haben, sollten die Besetzung prüfen und ihn von Zeit zu Zeit neu ausrichten. Speziell, wenn sich die anstehenden Themen verändern. Wer hingegen noch keinen Beirat hat, sollte sich über die Einrichtung und Besetzung mit geeigneten Persönlichkeiten Gedanken machen. Es lohnt sich. Gerne bin ich für Sie da!

Aufsichtsrat heißt Aufsicht führen und Rat geben.

Als Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender bin ich seit über 20 Jahren im Gremium einer Bank mit einem betreuten Kundenvolumen von über 1 Milliarde Euro aktiv.

Pflicht oder Kür: Der Aufsichtsrat. Es gibt Firmen und Institutionen, die müssen, andere wollen einen Aufsichtsrat einrichten. Die AGs sind nach dem Aktiengesetz, europäische AGs (auch SEs) mit dualistischem System und auch GmbHs mit mehr als 500 Mitarbeitenden gesetzlich dazu verpflichtet einen Aufsichtsrat zu besetzen. Es gibt aber auch andere, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die sich aus freien Stücken für einen fakultativen Aufsichtsrat entscheiden und dies dann im Gesellschaftsvertrag festlegen.

In jedem Fall ist der Aufsichtsrat ein sinnvolles Instrument, um die Unternehmensführung zu professionalisieren, unternehmerische Geschicke und Herausforderungen sowohl durch Kontrollfunktionen wie auch durch inhaltlichen und fachlichen Rat zu meistern.


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